Fragen und Antworten
Du hast Fragen zum neuen Prostituiertenschutzgesetz? Einige Antworten findest Du hier, Du kannst aber auch bei uns anrufen.
In Mecklenburg-Vorpommern musst du die Anmeldung in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg beim LAGuS – dem Landesamt für Gesundheit und Soziales – machen. Das ist seit Herbst 2017 möglich. Telefonische Beratung erhälst du unter folgender Nummer:
montags (14 – 16 Uhr), dienstags (10 – 12 Uhr; 14 – 16 Uhr), donnerstags (10 – 12 Uhr; 14 – 16 Uhr), freitags (10 – 12 Uhr) unter (03 81) 33159-131
Die entsprechenden Infos für alle anderen Bundesländer findest du in den jeweiligen Ausführungsgesetzen oder auf den Webseiten der Länder. Eine Übersicht haben wir auf der Seite „Dokumente zum Prostituiertenschutzgesetz“ zusammengestellt.
Auf Wunsch kannst du dir zusätzlich eine Aliasbescheinigung ausstellen lassen. Darauf steht dann anstelle deines echten Namens irgendein Pseudonym – z.B. dein Arbeitsname. Herkunftsland und Geburtsdatum kannst du aber nicht ändern lassen.
*Im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes reicht der Zollbehörde die Anmelde- / Aliasbescheinigung nicht aus. Du musst dieser bei einer entsprechenden Kontrolle also immer auch deinen Pass bzw. deinen Ausweis vorlegen.
In einem ersten Gesetzentwurf vom 14.08.2014 „Eckpunkte eines Gesetzes zum Schutz der in der Prostitution Tätigen Prostituiertenschutzgesetz, ProstSchG) sah das aber noch ganz anders aus. Damals war tatsächlich folgendes zu lesen:
„Für Prostituierte, die sich bei der zuständigen Behörde angemeldet haben, wird ein Nachweisdokument
eingeführt, das z.B. gegenüber Bordellbetreibenden, Behörden und ggfs. gegenüber Kunden vorgelegt werden kann.“
Diese Anweisung war in den folgenden Entwürfen ab 2015 dann nicht mehr zu finden.
Allerdings stellt sich folgende Frage:
Arbeitsort Modellwohnung oder Straßenstrich: Was tun wenn der Kunde nach einem Nachweis über die Volljährigkeit der Sexworkerin verlangt? Immerhin ist 18-jährigen bzw. sehr jung aussehenden Frauen deren Volljährigkeit ja nicht an der Nasenspitze anzusehen. Und entgeltlicher Sex mit Minderjährigen steht bekanntlich unter Strafe (§ 182 StGB).
Möglichkeiten: Freier wegschicken, argumentativ überzeugen, oder eben die Aliasbescheinigung zeigen.
montags (14 – 16 Uhr), dienstags (10 – 12 Uhr; 14 – 16 Uhr), donnerstags (10 – 12 Uhr; 14 – 16 Uhr), freitags (10 – 12 Uhr) unter (03 81) 33159-131
Die entsprechenden Infos für alle anderen Bundesländer findest du in den jeweiligen Ausführungsgesetzen oder auf den Webseiten der Länder. Eine Übersicht haben wir auf der Seite „Dokumente zum Prostituiertenschutzgesetz“ zusammengestellt.
Wenn Du unter 21 Jahre alt bist, musst Du alle halbe Jahr zur gesundheitlichen Beratung.
Wenn Du über 21 Jahre alt bist, musst Du einmal im Jahr zur gesundheitlichen Beratung.
Rotlicht-MV als Zustelladresse! Lese hier weiter: https://pro-prostitution.de/zustelladresse/